Im Jahre 1990 führte das Verhöramt ein Verfahren wegen Wider­ handlung gegen das Bundesgesetz über das Kriegsmaterial. Es erliess am 14. September 1990 eine Strafverfügung, welche rechts­ kräftig wurde. Darin wurde nicht über die Einziehung von Waffen ver­ fügt. Im Laufe des Jahres 1994 tauchte die Frage auf, was mit den Waffen zu geschehen habe, welche nicht Gegenstand der Strafunter­ suchung gewesen waren, aber noch bei der Kantonspolizei Appenzell A.Rh. lagerten. Das Verhöramt verfügte am 13. Mai 1994 die Einzie­ hung dieser Waffen.