Mithin gilt es also je den Wert zu ermitteln, der dem Grundstück des Klägers mit bzw. ohne Servitut zukommt. Die Differenz zwischen den beiden Werten entspricht alsdann dem Streitwert der Klage. b) Wie der Kläger zu Recht festhalten Hess, wirkt sich das verein­ barte Bauverbot grundsätzlich sicherlich positiv auf den Wert seiner Liegenschaft aus. Aus dem vom Kläger eingereichten Übersichtsplan sowie den Bauplänen ergibt sich aber auch, dass die geplante Tief­ garage nur sehr geringfügig und nur bei dem von der Liegenschaft des Klägers abgewandten Teil des Nachbargrundstückes aus dem Boden geragt wäre.