BV, dass ein in einem Kanton erlangter Fähig­ keitsausweis in der ganzen Eidgenossenschaft Gültigkeit aufweist. Bezüglich Berufsbewilligungen von Rechtsanwälten hat das Bun­ desgericht unlängst entschieden, dass ein öffentliches Interesse be­ steht sicherzustellen, dass ein Anwalt mit den politischen und gesell­ schaftlichen Verhältnissen eines Landes vertraut ist. Dieses Erfordernis sei aber nicht identisch mit jenem der umfassenden Rechtskenntnisse, welche mit dem Anwaltsexamen überprüft würden. Das Bürger­ rechtserfordernis erfülle insofern eine ergänzende Funktion. Hingegen könne ein Ausländer mit den Verhältnissen in der Schweiz ebenso ver­ traut sein, wie ein Schweizer Bürger.