Das Fehlen eines ausdrücklichen Vorbehalts spricht eher dafür, dass der in Ziffer 1 der Vereinbarung enthaltenen Aufzählung abschliessende Bedeutung beigemessen wurde. Dabei hat von den in Art. 1 Anwaltsordnung ge­ nannten Kriterien einzig der Leumund Eingang in die Vereinbarung gefunden. Allerdings hat der Kanton St. Gallen Leumundszeugnisse in­ zwischen abgeschafft. Aufgrund des Wortlautes der Gegenrechtsver­ 112 C. Gerichtsentscheide 3262