Tätigkeit; - Praktikantenbewilligung des Wohnsitzkantons; - Leumundszeugnis; - Befreiungserklärung gegenüber allen Behörden; Es stellt sich die Frage, ob dieser Kriterienkatalog abschliessend sei, oder ob die Erteilung der Bewilligung an Voraussetzungen ge­ knüpft werden darf, die in dieser Vereinbarung nicht genannt sind. Das betrifft im vorliegenden Fall das schweizerische Bürgerrecht, das nach st. gallischem Recht kein Bewilligungskriterium mehr ist. Das Fehlen eines ausdrücklichen Vorbehalts spricht eher dafür, dass der in Ziffer 1 der Vereinbarung enthaltenen Aufzählung abschliessende Bedeutung beigemessen wurde.