Schweiz geboren ist und hier die Schulen und seine Studien absolviert hat (Art. 3 Verordnung über den Anwaltsberuf vom 29.11.1956, bGS 145.52; Art. 33 BV). Der Gesuchsteller, italienischer Staatsangehöriger, absolviert aufgrund einer ihm vom Kantonsgericht St. Gallen am 21. November 1994 er­ teilten, auf drei Jahre befristeten Bewilligung ein Rechtspraktikum in einem st. gallischen Advokaturbüro. Er ersucht um Zulassung als Rechtspraktikant vor den ausserrhodischen Gerichten.