Diese Gefahr wird nie völlig ausgeschlossen werden können, doch darf sie nur gering sein, soll Prävarikation verneint werden (P. Wegmann, Handbuch über die Berufspflichten des Rechtsanwaltes im Kanton Zürich, S. 136). Da­ bei kommt es wesentlich darauf an, ob zwischen Anwalt und Mandant ein enges Vertrauensverhältnis bestand, was etwa bei familienrechtli­ chen Verfahren oder bei Strafverteidigungen zutreffen wird. Massge­ bend wird nicht zuletzt auch die Dauer eines Mandats sein. Dem Zeit­ ablauf kommt indes nur beschränkte Bedeutung zu (P. Wegmann, a.a.O. S. 136).