Appellation. Frist. Zustellung. Umstände, die die Annahme zulassen, der Adressat habe mit einer Zustellung rechnen müssen. Ein Rückbehaltungsauftrag an die Post hat keinen Einfluss auf die allgemeinen Vorschriften über die Zustellung (Art. 39, 214 Abs. 1 StPO). Gemäss Art. 214 Abs. 1 StPO ist die Appellation bei der Kantonsge­ richtskanzlei innert 14 Tagen seit der Zustellung des Rechtsspruches 108 C. Gerichtsentscheide 3260