Fristen eingehalten hatte. d) Beim Rekurrenten handelt es sich, was amtsnotorisch ist, kei­ neswegs um einen Mitbürger, der seinen Standpunkt gegenüber Be­ hörden nicht vertreten könnte. Jedenfalls kann nicht ernsthaft be­ hauptet werden, er wäre für die Klärung so einfacher Fragen, wie sie hier Vorlagen, auf die Hilfe eines Rechtsbeistandes angewiesen gewe­