Die Voraussetzungen zur Löschung der fraglichen Betreibung sind demgemäss nicht nachgewiesen. Dem Gesuch kann deshalb keine Folge geben werden. ABSchKG 15.03.1994 (Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 19.04.1994 einen dagegen ge­ richteten Rekurs abgewiesen.) 3251 Betreibung. Zulässigkeit der Betreibung auf Pfändung oder Konkurs bei pfandgesicherten Forderungen für Zinsen und Annuitäten (Art. 41 SchKG). '