Voraussetzung für die Gewährung der provisori­ schen (und definitiven) Rechtsöffnung ist aber die Fälligkeit der betrie­ benen Forderung (Panchaud/Caprez 1980, § 14 S. 26). Das Re öffnungsgesuch wird daher abgewiesen. OGP 14.10.1994 3249 Rechtsöffnung. Tilgung von Unterhaltsforderungen durch eine Kinder­ rente (Art. 81 Abs. 1 SchKG, Art. 35 IVG).