C. Gerichtsentscheide 3248 3.2. Schuldbetreibung und Konkurs 3248 Provisorische Rechtsöffnung. Einfache Gesellschaft. Ersatzan­ sprüche des Gesellschafters werden frühestens Im Zeitpunkt der Li­ quidation des Gesellschaftsvermögens fällig (Art. 82 SchKG, Art. 537 OR).