Dem Angeklagten war mit Amtsbefehl des Kantonsgerichtspräsidenten unter Androhung von Art. 292 StGB verboten worden, sich in einer be­ stimmten Weise zu äussern. Da er sich nicht an diese Verfügung, de­ ren Rechtmässigkeit er bestreitet, gehalten hat, wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen Ungehorsams angehoben. Dieses führte zu einer Verurteilung nach Art. 292 StGB. Aus den Erwägungen: Der Angeklagte bringt vor, dass der Strafrichter die Rechtmässigkeit des Amtsbefehls vorfrageweise zu überprüfen habe. Er beruft sich vorab auf die Lehrmeinung von Stratenwerth, Schweizerisches Straf­ recht, Besonderer Teil II, 3. Aufl.