In casu verpflichteten sich die Kläger darüberhinaus, an den Fremdkapitalkosten im Verhältnis der Kosten des ihnen zugedachten Grundstücks zu partizipieren. Dies geht über die beim partiarischen Darlehen übliche Zinsabrede hinaus. OGer 29.11.1994 3245 Kaufvertrag. Mängelrüge. Rügefrist; Anforderungen (Art. 201 OR). Die Beklagte kaufte bei der Klägerin ein Dieselaggregat. Sie verwei­ gerte die Zahlung des Restkaufpreises mit der Begründung, die Ma­ schine sei mit Mängeln behaftet, und sie macht ausserdem Schaden­ ersatz geltend. Das Obergericht schützt, wie schon die Vorinstanz, den Standpunkt der Klägerin und Verkäuferin. 83