C. Gerichtsentscheide 3244 1. Zivilrecht 3244 Einfache Gesellschaft. Eine Vereinbarung über die Mitfinanzierung einer teilweise überbauten Parzelle mit Vorbehalt einer Teilübereignung ist als einfache Gesellschaft, nicht als partiarisches Darlehen zu qualifi­ zieren (Art. 312, 530 OR).