Im Jahre 1965 verstarb ihre leibliche Mutter, so dass die alleinige elterliche Gewalt auf ihren Vater überging. Gemäss unbestritten gebliebener Sachdarstellung der Rekurrentin hatte diese im Alter von 16 Jahren ein Verhältnis mit einem Mann, welches offenbar zu einer gestörten Vater-Tochter-Beziehung führte. Sie zog aus dem väterlichen Haushalt aus und kam am 5. Mai 1976 in W. zur Anmeldung. Das Ehepaar M. zog erst im Januar 1977 in ihr Haus in W. Erst ab diesem Zeitpunkt wohnte U. mit dem Erblasser (und anfangs auch mit dessen Ehefrau) in einem gemeinsamen Haus­ halt. Zu diesem Zeitpunkt war sie bereits ca. 17 Jahre alt.