B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2137, 2138 Simmental versandt und ging dort am 21. Juli 1993 ein. Zufolge eines Postumleitungsauftrages von W. an die Postfachadresse in 3000 Bern 16 wurde diese eingeschriebene Sendung gleichentags dortin umge­ leitet. Gemäss Mitteilung der PTT vom 27. Juli 1993 bestand an dieser Postfachadresse ein Rückbehaltungsauftrag von W., weshalb der Brief nicht zugestellt werden konnte. Der der Post erteilte Auftrag, die Korre­ spondenz für eine gewisse Zeit zurückzubehalten, schob den Fristen­ lauf nicht auf.