Simmental versandt und ging dort am 21. Juli 1993 ein. Zufolge eines Postumleitungsauftrages von W. an die Postfachadresse in 3000 Bern 16 wurde diese eingeschriebene Sendung gleichentags dortin umge­ leitet. Gemäss Mitteilung der PTT vom 27. Juli 1993 bestand an dieser Postfachadresse ein Rückbehaltungsauftrag von W., weshalb der Brief nicht zugestellt werden konnte. Der der Post erteilte Auftrag, die Korre­ spondenz für eine gewisse Zeit zurückzubehalten, schob den Fristen­ lauf nicht auf.