O., N 17 zu Art. 11 VwVG). StrK 27.1.1995 (Nr. 623) 2137 Einspracheverfahren. Der Auftrag an die PTT, Postsendungen für eine bestimmte Zeit zurückzubehalten, hebt den Fristenlauf nicht auf, wenn der Steuerpflichtige mit einer behördlichen Verfügung rechnen musste.