Darin ist zumindest sinngemäss ein Gesuch um Wiederherstellung gemäss Art. 5 FLG zu erblicken. Sofern es tatsächlich zutreffen sollte, dass der Pflichtige erst am Samstag, 17. November 1974, von einem ununter­ brochenen Montageaufenthalt im Raume Innerschweiz zurückgekehrt 60 B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2136. 2137