Art. 18 Abs. 1 StV will vielmehr verdeutli­ chen, dass beim Einkommen aus selbständiger Tätigkeit bzw. bei ent­ sprechend vom Unternehmenserfolg abhängigen Einkommen aus un­ selbständiger Erwerbstätigkeit konjunkturell bedingte Schwankungen typisch sind, ohne dass deswegen von besonderen Ereignissen ge­ sprochen werden könnte, bei deren Vorliegen ein Festhalten an der Vergangenheitsbemessung nicht zu rechtfertigen wäre. StRK 27.1.1995 (Nr. 619) 2136