Sieht man einmal davon ab, dass der Rekurrent für diese Behauptung jeglichen Beweis schuldig bleibt, wäre sein Einwand auch nicht stichhaltig. Wie die kantonale Steuerverwal­ tung in ihrer Vernehmlassung zu Recht ausführt, kann von einer kon­ junkturellen Schwankung auch dann gesprochen werden, wenn im Einzellfall die Abwärtsbewegung nicht von einer entsprechenden Ge­ genbewegung abgelöst wird. Art.