Entscheidende Bedeutung mass das Bundesgericht dort ebenfalls der Überlegung zu, dass sich die Struktur der Einnahmen des Steuer­ pflichtigen nicht geändert hat. "Er erzielt an seiner neuen Stelle weiter­ hin Lohneinkommen, das nicht nach anderen Grundlagen ausgerichtet wird" (BGE 115 1b 12 ff.). 58 B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2135. 2136