Von ei­ ner solchen Veränderung der Einkommensgrundlagen kann etwa dann gesprochen werden, wenn der Steuerpflichtige von einer unselbstän­ digen zu einer selbständigen Tätigkeit wechselt und damit der Über­ gang von einem festen Salär mit Gewinnungskosten zu einer von Ri­ siko und in Abhängigkeit von der Wirtschaftslage ausgerichteten Ent­ schädigung verbunden ist. Wie bereits erwähnt, liegt im vorliegenden Fall jedoch kein Berufswechsel vor. Vielmehr dürfte es auch mit der Beteiligung des Rekurrenten an der R. AG in Zusammenhang stehen, dass die ihm von seiner Arbeitgeberin ausgerichtete Entschädigung in besonderem Masse vom Erfolg der Unternehmung abhängt.