Eine Ände­ rung der Veranlagungsgrundlagen in dem Sinne, dass ein Ereignis mit der Folge eingetreten wäre, dass sich das Einkommen des Steuer­ pflichtigen künftig nach seiner Art und steuerlichen Bedeutung wesent­ lich anders zusammensetzt als bisher, liegt indessen nicht vor. Von ei­ ner solchen Veränderung der Einkommensgrundlagen kann etwa dann gesprochen werden, wenn der Steuerpflichtige von einer unselbstän­ digen zu einer selbständigen Tätigkeit wechselt und damit der Über­ gang von einem festen Salär mit Gewinnungskosten zu einer von Ri­ siko und in Abhängigkeit von der Wirtschaftslage ausgerichteten Ent­ schädigung verbunden ist.