B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2134, 2135 Missverhältnis zwischen den geschätzten Lebenshaltungskosten und den deklarierten Einkünften des Ehepaares A. haben. Es handelte sich nicht um aufgerechnetes Einkommen für in die verkaufte Liegenschaft getätigte Eigenleistungen. Dies wäre aber Voraussetzung der Abzugs­ fähigkeit bei der Grundstückgewinnsteuerberechnung (Art. 61 Abs. 1 Ziff. 5 StV/GVP AR 1988, S. 304, Nr. 2028). StRK 25.2.1994 (Nr. 586) Anmerkung: Eine gegen diesen Entscheid geführte Kassationsbe­ schwerde wies der Regierungsrat mit Entscheid vom 25. Oktober 1994 vollumfänglich ab. 2135