1. Der Rekurrent ist als leitender Angestellter der R. AG auch massgeblich an der Firma beteiligt. Bedingt durch die Rezession und durch branchenspezifische Probleme offenbar noch verstärkt, konnte N. im Jahre 1992 nur noch rund die Hälfte des von ihm in den voran­ gegangenen Jahren erzielten Gehaltes beziehen. 1993 ist sein Lohn zwar wieder leicht angestiegen, lag aber mit Fr. 131’066.-- (Bruttolohn gemäss Lohnausweis) immer noch weit unter den von 1989 bis 1991 getätigten Bezügen.