Anmerkung: Eine gegen diesen Entscheid geführte Kassationsbe­ schwerde wies der Regierungsrat mit Entscheid vom 25. Oktober 1994 vollumfänglich ab. 2135 Zwischenveranlagung. Der Rückgang des Erwerbseinkommens im selben Beruf in gleicher Stellung mit demselben Beschäftigungsgrad stellt keinen qualitativen Zwischenveranlagungsgrund nach Art. 76 Abs. 1 StG dar und führt entsprechend nicht zur Gegenwartsbemes­ sung des Erwerbseinkommens.