Anmerkung: Auch Im Entscheid Nr. 609 vom 3. November 1994 hat sich die Steuerrekurskommission zur Frage der (nochmaligen) Zulas­ sung bereits in früheren Einkommenssteuerveranlagungen steuermin­ dernd berücksichtigter Aufwendungen bei der Grundstückgewinn­ steuer ausführlich geäussert. Unter dem Blickwinkel der Interkantona­ len Steuerausscheidung im Falle negativer Liegenschaftenrechnung hielt sie dazu fest: "Soweit im Liegenschaftskanton Appenzell A.Rh. in einzelnen Steuerjahren ein Überschuss der Gewinnungskosten über die Bruttoerträge aus der Liegenschaft R. resultiert, war dieser vom Hauptsteuerdomizil