Teilweise handle es sich bei den be­ treffenden Aufwendungen im Gesamtbetrag von Fr. 73’559.~ um sol­ che von ausschliesslich wertvermehrender Natur. Sie beträfen na­ mentlich die neue Fassade (Wetterfassade Eternit- statt Holzschindeln; Hauptfassade neues Täfer als Strickverkleidung isoliert), ein neues Dach, neue Fenster mit originaler Fenstereinteilung, mit Zug- oder Klappläden, eine neue Estrich- und Eingangstreppe, eine neue Hei­ zung sowie Anschlussarbeiten im Innern des Hauses. Diese Auffas­ sung kann die Steuerrekurskommission nicht teilen. Die rechtliche