Mehrfamilienhäuser II Fr. 120.-- pro m2 Nicht bewertet wurde das unentgeltlich für den Bau der Strasse an die politische Gemeinde H. abgetretene Land. Die kantonale Steuerverwaltung stellt sich zu Recht nicht gegen den von den Rekurrenten für die Bewertung der einzelnen Grund­ stückteile zur Anwendung gebrachten Massstab. Ausnützungsziffern geben das Verhältnis zwischen den (ober- und unterirdischen) Ge­ schossflächen zur massgeblichen Grundfläche wieder. Mit den da­ durch zum Ausdruck gebrachten baulichen Möglichkeiten in einer be­ stimmten Zone bewirkt daher eine steigende Ausnützungsziffer im all­ gemeinen auch eine Zunahme des Landwertes.