parzelle genutzt werden könnte. Zonierung und Überbauungsmöglich­ keiten seien im Zeitpunkt des Kaufes bekannt gewesen, womit es den Parteien ohne weiteres möglich gewesen wäre, entsprechend unter­ schiedliche Bewertungen der verschiedenen zu nutzenden Parzellen­ teile vorzunehmen oder wenigstens anlässlich der amtlichen Schät­ zung vom 9. März 1989 zu verlangen. Dass sie dies nicht getan hätten, müssten sie sich selber zuschreiben. Diese Auffassung kann von der Steuerrekurskommission indes nicht geteilt werden