B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2132 2132 Grundstückgewinnsteuer. Die Aufteilung des Erwerbspreises bei der teilweisen Veräusserung eines ursprünglich einheitlichen Grund­ stückes ist nach Art. 60 Abs. 2 StG grundsätzlich sowohl in bezug auf die ausscheidbaren als auch die unausscheidbaren Aufwendungen wertmässig und nicht flächenmässig vorzunehmen.