Darin ist aufgeführt, dass K. angeblich sechs Personen jährlich mit total Fr. 10’000.--, entsprechend Fr. 1’666.-- pro Person, unterstützen soll. Auf dem Beleg finden sich auch die handschriftlichen Namenszüge dieser Personen, je mit Ge­ burtsdatum. Nirgends findet sich ein Datum. Abgesehen davon, dass dieser Beleg erst im Rahmen einer Rekursergänzung - mithin verspätet - eingereicht worden ist und deshalb für die Steuerrekurskommission unbeachtlich bleiben kann, bleiben unüberwindbare Zweifel an der Beweiskraft dieses Beleges: Wie erwähnt ist er nicht datiert, und es ist nicht aufgeführt, in welchem Bemessungsjahr die Zahlungen geleistet worden sein sollen.