A BdBSt seien, da diese dazu be­ stimmt seien, eine Quelle steuerbaren Einkommens zu erstzen (vgl. BGE 117 lb 3 f., mit Hinweis auf ASA 56, 66). Entschädigungen für die Beeinträchtigung in der Haushaltführung würden jedoch nicht steuer­ bares Einkommen ersetzen; denn der Wert der Arbeit im Haushalt sei nicht steuerbar. Solche Entschädigungen seien zudem nicht Ersatz für entgangenen Gewinn (lucrum cessans), sondern für einen Vermö­ gensschaden (damnum emergens), nämlich für das Wegfallen von Naturalleistungen. Ersatzleistungen für einen eingetretenen oder künf­ tigen Vermögensschaden seien jedoch steuerfrei (BGer, a.a.O., mit Hinweis auf StR 44, 176).