21 N 21). 3. Somit bleibt noch die Steuerbarkeit der Haushaltentschädigung zu prüfen. Einleitend dazu ist festzuhalten, dass verschiedene kantonale Steuergesetze Kapitalzahlungen für körperliche und gesundheitliche Nachteile ausdrücklich von der Besteuerung ausnehmen, so etwa die 39 B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2130