Kapitalleistungen. Genugtuungsleistungen und Haushaltentschä­ digungen stellen keine nach Art. 28 Ziff. 4 StG steuerbaren Leistun­ gen dar. 1. Gemäss Art. 19 Abs. 1 StG gilt als Einkommen die Gesamtheit der in Geld oder Geldeswerten bestehenden wiederkehrenden und einma­ ligen Einkünften aus Erwerbstätigkeit, Vermögensertrag oder anderen 37 B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2130