charakter hin zu überprüfen. Was die Kosten für die wöchentliche Heimkehr mit dem privaten Auto betrifft, ist zunächst festzuhalten, dass nicht nur solche Kosten, sondern Autofahrkosten ganz allgemein letztlich keinerlei Einfluss auf die Qualität der Arbeit des Steuerpflichti­ gen haben (StE 1994 B 22.3 Nr. 53). Sie stehen deshalb streng ge­ nommen, d.h. bei enger Betrachtungsweise, in keinem direkten Zu­ sammenhang mit der Arbeitstätigkeit; gleichwohl sind sie unter be­ 32 B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2128