rufsnotwendigkeit so zu umschreiben, dass darunter all jene Vermö­ gensabgänge zu verstehen sind, die wesentlich, d.h. wenigstens überwiegend durch ein beruflich begründetes oder Erwerbszwecken dienendes Handeln verursacht oder bewirkt werden (vgl. Ph. Funk, Gewinnungskosten als Ursache von Einkommen - Einkommen als Ur­ sache von Gewinnungskosten, ASA 58, 338). Diese Formel, die weder rein final noch rein kausal ist, erscheint als geeignet, all jene Fälle auszuschliessen, wo die Auslagen primär und in überwiegendem Masse privat bedingt sind, mithin der Lebenshaltung entspringen und ihr zu­ zuordnen sind.