Beschaffung (Ankauf) von elektrischer Energie und Abgabe (Verkauf) derselben gemäss den geltenden Bestimmungen an ihre Mitglieder und deren Mieter; Betrieb und Unterhalt der Strassenbeleuchtung auf dem Korpo­ rationsgebiet. Unbestrittenermassen ist der öffentliche Zweck mit Be­ zug auf den Betrieb und den Unterhalt der Strassenbeleuchtung sowie die Einrichtung und Aufrechterhaltung des Stromverteilungsnetzes im Korporationsgebiet erfüllt. Insoweit hat die kantonale Steuerverwaltung der E-Korporation deshalb die Steuerbefreiung zugestanden.