Der Gemeinderat hat auf der X-Strasse ein Parkverbot erlassen und dieses mit der Zusatztafel «Privat MFH ... und ...» versehen. Der Rekur­ rent sieht in dieser Verkehrsbeschränkung eine unzulässige Reservie­ rung von öffentlichen Parkflächen. Der Gemeinderat hält dafür, dass es den Strassenanstössern nicht verwehrt sein könne, auf ihrem Grundei­ gentum Parkplätze zu reservieren. Die X-Strasse ist Unbestrittenermassen eine öffentliche Strasse. Die Grundeigentümer haben sich 1934 zu einer Strassenkorporation zu­ sammengeschlossen und In den Korporationsstatuten ein öffentliches, allgemeines und kostenfreies Fahrrecht begründet.