Andererseits beträgt der Zwi­ schenraum auf dem bewilligten Plan zwischen der Querstange und der Balkonwand 20 cm, was den SIA-Normen, welche einen lichten Ab­ stand von Sprossen und Querstangen von 10 cm vorsieht, um ein Durchschlüpfen von Kindern zu verhindern, nicht entspricht. Der Ver­ treter der Gemeinde am Augenschein wies darauf hin, dass eine zweite Querstange angeordnet worden sei. Wenn diese zweite Stange im lichten Abstand zwischen der in den Plänen eingezeichneten Stange und der massiven Brüstung angebracht werden soll - was den Unter­ lagen nicht zu entnehmen ist - so sind die oben erwähnten Normen eingehalten.