Der Rekurrent beruft sich vorwiegend auf Sicherheitsüberlegungen, die ihn bewogen hätten, von den bewilligten Plänen abzuweichen. Am Au­ genschein hat er zudem zugegeben, dass er mit der von der Ge­ meinde verlangten Konstruktion Balkonfläche verliere. Dem Rekurrenten ist zwar insofern zuzustimmen, als bei Baikonen neben der Ästhetik auch die Sicherheit gebührend zu berücksichtigen ist. Dabei sind insbesondere entsprechende Empfehlungen und Nor­ men von Fachverbänden zu berücksichtigen; diese technischen Nor­ men bilden somit die Grundlagen für die Qualifikation dessen, was als Stand der Technik anzusehen ist.