Art. 74 Abs. 1 lit. b EG zum RPG schreibt eine hinreichende, rechtlich gesicherte Zufahrt, nötigenfalls mit Autoabstellplatz vor. Daneben sind, falls hierfür noch Platz bleibt, die kommunalen Vorschriften, hier na­ mentlich Art. 52 BauR und Art. 12 und 24 des Strassenreglements (StrR) zu beachten. Eine Verletzung dieser Bestimmungen ist nicht er­ sichtlich, weist doch die Zufahrtsstrasse an der engsten Stelle eine Breite von rund 5 m auf, was selbst für eine Feinerschliessungsstrasse, welche eine Breite von 4,2 m aufweisen muss, genügt (vgl. Art.