Ihre Einsprache enthält damit sowohl einen Antrag als auch eine sachbezogene Begründung. Da sie demnach den Anfor­ derungen von Art. 84 Abs. 4 EG RPG genügt, ist der Nichteintretens­ entscheid aufzuheben und die Sache zur materiellen Behandlung an den Gemeinderat zurückzuweisen. RRB 1.2.1994 1265 Baureife. Hinreichende, rechtlich gesicherte Zufahrt (Art. 74 Abs. 1 lit. bEG zum RPG; bGS 721.1).