Auch wenn zur Zeit noch keine konkreten und aktuellen Be­ dürfnisse für eine öffentliche Nutzung des Landes beständen, gebe es deshalb keine Alternative zur Zuweisung der Parzelle in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Indessen lässt der von der Gemeinde zusammengestellte Katalog noch alles offen, die Nutzungen sind zu­ wenig präzise und schliessen sich gegenseitig aus. Damit fehlt ein ge­ 15 A. Entscheide des Reqierunqsrates 1263, 1264