14 A. Entscheide des Reaierunasrates 1263 Kern der Eigentumsgarantie nicht antasten, und wenn sie voll ent­ schädigt werden. Unbestritten ist, dass Art. 63 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Raumplanung (EG RPG; bGS 721.1) die erfor­ derliche gesetzliche Grundlage darstellt. Die Rekurrentin hält aber die von der Gemeinde geltend gemachten öffentlichen Interessen nicht für nachgewiesen. Für die Erweiterung des Friedhofs sei die Parzelle ungeeignet, weil die Leichen in diesem Boden ebenso schlecht verwesten wie auf der Nachbarparzelle, und für die anderen geltend gemachten Bedürfnisse bestehe jedenfalls im Ortskern kein Bedarf.