Nutzungsmöglichkeit grundlegend und in unzulässiger Art und Weise verändert, so dokumentieren die sukzessive ergänzten Inneneinrich­ tungen auch eine schleichende Umnutzung des landwirtschaftlichen Schopfes hin zu einer Wohn- und Gewerbenutzung. Gerade solche Entwicklungen müssen ausserhalb der Bauzonen verhindert werden, um das grundlegende raumplanerische Gebot der Trennung von Bau­ land und Nichtbauzone durchzusetzen. Im vorliegenden Fall ist die Entfernung der Isolation nicht nur eine taugliche Massnahme, um den baulichen Zustand des Schopfes auf die bewilligte Nutzung zurückzu­ führen, sondern auch angemessen.