Vor zwanzig Jahren hatte die Baudirektion die Erstellung eines Wa­ genschopfes für den Landwirtschaftsbetrieb von F. bewilligt. Der Schopf wurde später vom Betrieb abparzelliert und K. geschenkt. Im Sommer 1993 wurde festgestellt, dass dieser unterdessen eine Du­ sche, eine Waschmaschine, einen Ruheraum, eine Werkstatt und eine Heizungsanlage eingebaut und den Schopf isoliert hatte. Die Baudi­ rektion stufte dies als unzulässige Zweckänderung des Schopfes ein und verlangte die Entfernung dieses Innenausbaus. Der Regierungsrat bestätigt diese Verfügung: 2. Parzelle X liegt im übrigen Gemeindegebiet. In diesem Gebiet sind nur Bauten und Anlagen zulässig, die auch in der Landwirtschaftszone