Die Rekurrenten wollen eine sog. heil pädagogische Grossfamilie gründen. Es stellt sich die Frage, ob auf solche Grossfamilien die Be­ stimmungen über die Familienpflege oder jene über die Heimpflege Anwendung finden. In vielen Kantonen erfolgt die Abgrenzung nach der Anzahl der aufgenommenen Pflegekinder (vgl. Hans Bättig, Die Pflegekinderaufsicht im Bund und in den Kantonen, Diss. Zürich 1984, S. 97 ff.).